Pickerlüberprüfung nach §57a bei Kfz Egger, der Meisterbetrieb

Die Pickerlüberprüfung nach §57a, umgangssprachlich einfach „Pickerl“ genannt, ist in Österreich eine gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugüberprüfung, die die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs sicherstellt. Diese regelmäßige Inspektion ist für alle Fahrzeuge erforderlich, um sicherzustellen, dass sie den technischen Anforderungen entsprechen und in einem verkehrssicheren Zustand sind.

Was wird bei der Pickerlüberprüfung kontrolliert?

Die Überprüfung umfasst verschiedene sicherheits- und umweltrelevante Bauteile des Fahrzeugs. Dabei werden unter anderem folgende Punkte genau unter die Lupe genommen:

  • Bremsen: Überprüfung von Bremsbelägen, Bremsscheiben und Bremsflüssigkeit, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug jederzeit sicher abbremsen kann.
  • Beleuchtung und Signaleinrichtungen: Alle Lichter, Blinker und Warnsignale müssen ordnungsgemäß funktionieren.
  • Reifen: Überprüfung des Reifenzustands, der Profiltiefe (mindestens 1,6 mm) und der richtigen Reifendruckeinstellung
  • Fahrwerk und Lenkung: Diese müssen einwandfrei funktionieren, um ein stabiles und sicheres Fahrverhalten zu garantieren.
  • Abgasanlage: Es wird geprüft, ob die Abgase den vorgeschriebenen Umweltstandards entsprechen und die Lärmschutzvorschriften eingehalten werden.
  • Sicherheitsgurte: Alle Gurte müssen in einwandfreiem Zustand und voll funktionsfähig sein.
  • Windschutzscheibe und Scheibenwischer: Der Zustand der Scheiben und der Wischer wird überprüft, um gute Sichtverhältnisse zu gewährleisten.

Gesetzliche Vorschriften und Fristen

Die Pickerlüberprüfung muss nach einem festgelegten Zeitplan erfolgen:
  • Neufahrzeuge: Das erste Pickerl ist nach drei Jahren fällig.
  • Zweite Überprüfung: Zwei Jahre nach der ersten Überprüfung.
  • Danach: Jährliche Überprüfungen.

Sie können die Pickerlüberprüfung in einem Zeitraum von einem Monat vor bis vier Monate nach dem Fälligkeitsdatum durchführen lassen, ohne dass es zu einer Strafe kommt. Innerhalb dieses sogenannten „Toleranzzeitraums“ bleibt das Fahrzeug weiterhin legal zugelassen.

Warum ist die Pickerlüberprüfung wichtig?

Die §57a-Überprüfung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine entscheidende Maßnahme, um die Sicherheit auf Österreichs Straßen zu gewährleisten. Mängel an Bremsen, Beleuchtung oder Fahrwerk können schwere Unfälle verursachen. Durch die Pickerlüberprüfung wird sichergestellt, dass solche Risiken rechtzeitig erkannt und behoben werden. Zudem trägt die Überprüfung der Abgasanlage zum Umweltschutz bei, indem der Schadstoffausstoß reduziert wird.Mit der regelmäßigen Pickerlüberprüfung bei KFZ Egger können Sie sicher sein, dass Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sicher unterwegs ist.

Weitere Leistungen

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Häufige fragen

Was wird bei der Pickerlüberprüfung §57a kontrolliert?
Wie oft muss die Pickerlüberprüfung gemacht werden?
Was passiert, wenn mein Auto bei der Pickerlüberprüfung durchfällt?
Kann ich die Pickerlüberprüfung auch vor dem Fälligkeitsdatum durchführen lassen?
Gibt es ein Ersatzfahrzeug während der Wartung oder Reparatur meines Fahrzeugs?